Freitag, 1. Januar 2016

Gebt es den Kindern

Ich wünsche allen ein gutes Neues Jahr, vor allem für das wichtigste, was wir haben, unsere Gesundheit!

Zum Jahresanfang nehme ich die Jahressteuerbescheinigung, die man von seiner Bank bekommt, als Anlass, um meine Gedanken zu diesem Thema festzuhalten.

Grundsätzlich haben wir in Deutschland ja ein sehr investorenfreundliches Steuerregime, da auf Dividenden und Kursgewinne nach Abzug des Freibetrags ja nur pauschal 25% Abgeltungssteuer und 5% Solidaritätszuschlag, in Summe also 30%, an Abgaben entrichtet werden müssen. Verglichen mit dem persönlichen Steuersatz der Anleger dürfte das in den meisten Fällen vermutlich auf eine geringere Besteuerung der Kapitaleinkünfte hinauslaufen. Auch aus diesem Grund wäre es für die breite Masse angeraten, Geld anzulegen, und daher umso wünschenswerter, dass die Entwicklung einer Aktienkultur nicht verhindert wird, wie bereits in meinem vorigen Post adressiert.

Trotzdem gibt es auch vor diesem Hintergrund in bestimmten Fällen Optimierungspotenzial. Dies betrifft Anleger mit kleinen Kindern. Denn auch Kinder haben zum einen ebenfalls den Steuerfreibetrag für Kapitaleinkünfte und zum anderen den grundsätzlichen Steuerfreibetrag. Und da sie ja sonst keine Einkünfte haben, bedeutet das, dass sie in der Theorie bis zu 9.309,- EUR an Kapitaleinkünften steuerfrei vereinnahmen könnten. Inwieweit sich das in der Praxis dann auf andere soziale Leistungen, wie z. B. das Kindergeld, auswirkt, muss jeder für seinen Einzelfall klären. Das ist hier ja keine Rechts- oder Steuerberatung, sonder soll lediglich zur kritischen Auseinandersetzung mit der Thematik anregen.

Ein Depot für Kinder kann z. B. bei der comdirect bank eingerichtet werden. Kapital kann pro Kind und pro Elternteil bis zu einer Höhe von 400.000,- EUR innerhalb eines Zehnjahres-Zeitraums geschenkt werden, ohne, dass dafür Schenkungssteuer anfallen würde. Sofern von den Eltern wieder Kapital benötigt wird, kann dies ebenfalls pro Kind und pro Elternteil bis zu einer Höhe von 20.000,- EUR innerhalb des Zehnjahres-Zeitraums steuerfrei verschenkt werden.

Hiermit sind jetzt ein paar interessante Facetten des deutschen Rechts explizit dargestellt, was der Leser mit diesen Informationen macht, obliegt ihm selbst. Ich empfehle auf jeden Fall den Rat eines Steuerberaters einzuholen, bevor größere Summen verschenkt werden.

Idealerweise, wie es der Titel dieses Posts impliziert, verbleibt das geschenkte Kapital ja bei den Kindern. Auch dann stellt diese Vorgehensweise, frühzeitig begonnen, eine weitsichtige Variante der Vererbung dar.